Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 629/11

Tenor

Der Bescheid des Landesamtes O.     , V.      und W.                 Nordrhein-Westfalen vom 05. März 2011 wird aufgehoben, soweit darin für die Erteilung einer Genehmigung zum innergemeinschaftlichen Verbringen drucksterilisierter Klauentiergülle eine Gebühr in Höhe von 814,00 € festgesetzt worden ist.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.


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