Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 80/14.A

Tenor

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren 1. Instanz bewilligt und Frau Rechtsanwältin L.       N.      aus Köln zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Aachen niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 174/14.A erhobenen Klage gegen die Abschiebungsanordnung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. Januar 2014 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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