Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 236/14

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

2. Der Streitwert wird auf bis zu 19.000 € festgesetzt.


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