Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 235/14.A

Tenor

Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte Herr Rechtsanwalt Peter U.          aus B.      beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 642/14.A erhobenen Klage gegen die Abschiebungsanordnung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. März 2014 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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