Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 409/14.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 1100/14.A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 2. Juni 2014 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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