Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 522/14

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.