Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 2070/12

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 3. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Juli 2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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