Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 4 L 573/14

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, der Antragstellerin das Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (elektronischer Aufenthaltstitel) über die von der Stadt T.            am 22. Mai 2014 erteilte Aufenthaltserlaubnis mit der Nr. 0000000000 herauszugeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 2.500,- €.


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