Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 661/15

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller in die G.                , Katholische Grundschule der Stadt F.          , zum Schuljahr 2015/16 aufzunehmen.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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