Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 41/16

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die mit Bescheid der Schulleiterin der B.    -G.     -Gesamtschule vom 8. Januar 2016 ausgesprochene Entlassung wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

    Dem Antragsgegner werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,‑ € festgesetzt.


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