Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 L 1084/15

Tenor

1.     Die aufschiebende Wirkung der unter dem Az. 9 K 2310/15 erhobenen Klage wird hinsichtlich der in dem Bescheid vom 2. Dezember 2015 enthaltenen Anmeldeaufforderung wiederhergestellt.

        Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2.     Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt


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