Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 344/16

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird unter Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP) vom 11. April 2016 im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das laufende Bewerbungsverfahren des Antragstellers um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts fortzuführen.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 4.000 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.