Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 1422/15.A

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren fortzuführen und den Antrag des Klägers vom 18.01.2016 zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit damit eine Fristsetzung zur Bescheidung begehrt wird.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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