Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 1070/16

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ihr im Zuge der Beförderungsrunde 2016 zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 13_vz BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,- € festgesetzt.


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