Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 L 1069/18.A

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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"absatzLinks">VI. Sonstiges

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