Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 2786/17

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bürgermeisters der Beklagten vom 24. April 2017 verpflichtet, die Schülerfahrkosten der Klägerin für das Schuljahr 2016/2017 zum Besuch der Gemeinschaftsgrundschule K.      -O.    , Teilstandort X.        , zu übernehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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