Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 L 1173/18

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 2810/18 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 3. August 2018 wird angeordnet.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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