Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 1865/18.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 2 K 4367/18. A erhobenen Klage gegen die unter Ziffer 5 enthaltene Abschiebungsandrohung des Bescheides der Antragsgegnerin vom 6. Dezember 2018 wird für die Dauer von einer Woche ab Zustellung des Beschlusses angeordnet.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 1/8 und der Antragsteller zu 7/8.


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