Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 L 317/99

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

3. Der Streitwert wird auf 3.000,00 DM festgesetzt.


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