Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 L 1342/99

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragstellerin vom 15. September 1999 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. September 1999 wird wiederhergestellt.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.


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