Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 6 L 211/00

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Entziehungsverfügung des Antragsgegners vom 26. Januar 2000 wird wiederhergestellt, soweit dem Antragsteller damit die Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen worden ist.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.


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