Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 L 778/00

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin die mit Antrag vom 6. Januar 2000 beantragte Teilzeitbe- schäftigung zu bewilligen.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.


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