Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 11 K 2393/97

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu je einem Fünftel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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