Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 L 1516/00

Tenor

Die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechts- schutzes werden abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.


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