Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 L 1837/00

Tenor

1) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

2) Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

3) Der Streitwert wird auf 30.000,00 DM festgesetzt.


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