Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 L 1544/01

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 30. Oktober 2001 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 16. Oktober 2001 betreffend die Errichtung eines sozialpädiatrischen Zentrums mit Ambulanz auf dem Grundstück G1 (X.---------- straße 65, T. ) wird angeordnet.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 DM festgesetzt.


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