Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 L 415/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 1.250,-- Euro festgesetzt.


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