Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 L 373/02

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers - 1 K 552/02 - gegen den der Beigeladenen erteilten Ausnahmebescheid vom 7. September 2001 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.

Der Streitwert wird auf 4.000 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.