Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 L 397/03

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 10. März 2003 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 27. Februar 2003 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.000,-- EUR festgesetzt.


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