Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 K 4092/99.A

Tenor

Die Klage wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass die in Ziffer 4. des angefochtenen Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 18. Oktober 1999 festgesetzte Frist zur Ausreise einen Monat nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens endet. Die Kläger tragen zu gleichen Teilen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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