Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 14 L 1183/03

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 16. Juni 3003 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26. Mai 2003 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 803,08 EUR festgesetzt.


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