Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 14 L 1329/03

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 720,27 EUR festgesetzt.


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