Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 7 L 1578/03

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der am 27. September 2003 von der Antragstellerin unter dem Aktenzeichen 7 K 3685/03 erhobenen Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21. August 2003 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Antragsgegners vom 15. September 2003 wird angeordnet, soweit der in dem genannten Bescheid festgesetzte Beitrag einen Betrag von 4.049,18 EUR übersteigt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 9/10 und der Antragsgegner zu 1/10.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.119,56 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.