Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 9 K 447/02

Tenor

Der Widerrufsbescheid des Beklagten vom 3. August 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landrates des Kreises Soest vom 27. Dezember 2001 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu einem Viertel, der Kläger zu drei Vierteln.


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