Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 5 K 2216/03

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage hinsichtlich eines über 14.391,53 EUR hinausgehenden Betrages zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.801,20 EUR nebst 4% Zinsen ab dem 5. Juni 2003 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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