Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 5 K 5126/03

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage hinsichtlich eines über 2.165,32 EUR hinausgehenden Betrages zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, der Klägerin die in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 21. November 1999 an Frau Emma E geleistete Hilfe zur Arbeit in Höhe von 1.825,31 EUR nebst 4 % Zinsen ab dem 17. Dezember 2003 zu erstatten. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/6 und der Beklagte zu 5/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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