Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 13 K 263/04.A

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Regelungen unter Ziffern 2. und 4. des Bescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 13. Januar 2004 verpflichtet festzustellen, dass hinsichtlich der Klägerin die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.


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