Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 L 937/05

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 10. Oktober 2005 gegen die der Beigeladenen zu 1) erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 5. Oktober 2005 (betreffend den Neubau eines Q. - Einzelhandelsmarktes auf dem Grundstück G1 in der Fassung des Bescheides des Antragsgegners vom 13. Dezember 2005 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene zu 1. jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


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