Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 L 725/06

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des Antragstellers vom 23. Juli 2006 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 10. Juli 2006 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.