Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 K 1181/06.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 5. Juli 2004 wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die mit Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 18. Juni 1996 erfolgte Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter nicht erloschen ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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