Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 K 2473/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 177,67 EUR zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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