Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 5 L 1171/06

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Antragsteller bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens aufgrund der streitigen Umsetzungsverfügung vom 12. Oktober 2006 als Projektmanager in der O. , Ressort D. , in C. einzusetzen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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