Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 5 K 791/06

Tenor

Das beklagte Bundeseisenbahnvermögen wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides des Leiters Dienststelle West, Außenstelle Essen, vom 11. Januar 2006 verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2005 263,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Februar 2006 zu zahlen.

Das beklagte Bundeseisenbahnvermögen trägt die Kosten des Verfah-rens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Bundeseisenbahn-vermögen darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Klä-ger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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