Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 4 L 526/07.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 4 K 1368/07.A gegen die Abschiebungsandrohung gemäß Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juni 2007 erhobenen Klage wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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