Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 1 K 732/06

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 9. Januar 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 22. Februar 2006 verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 21. Dezember 2005/ 2. Januar 2006 auf Erteilung einer Fahrschul-Zweigstellenerlaubnis für die in dem Antrag bezeichneten Räumlichkeiten in der L. Straße in O. -T. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.


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