Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 10 L 836/07

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Q. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird ebenfalls abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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