Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 L 1024/07

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage 3 K 2999/07 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 19. Dezember 2007 wird unter der Auflage, dass die Antragstellerin ihre Dobermann-Hündin N. ab sofort außerhalb ihres Wohnhauses nur noch an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine und mit einem das Beißen verhindernden Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung versehen führt, wiederhergestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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