Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 7 K 1279/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Der Beitragsbescheid des Beklagten vom 5. Februar 2007 sowie der Widerspruchsbescheid vom 15. Mai 2007 in der Gestalt der Abänderungsentscheidung des Beklagten vom 1. April 2008 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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