Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 K 85/08

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Der Beklagte wird verpflichtet, über das Begehren des Klägers, die Übertragung eines weiteren Richteramtes bei dem Amtsgericht N. zurückzunehmen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.


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