Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 12 K 2139/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Skateranlage I lediglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr genutzt wird und dass durch unzulässige Fremdnutzungen der Skateranlage der Immissionsrichtwert von tags 55 db(A) an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie der Immissionsrichtwert von 50 db(A) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr am Wohnhaus des Klägers nicht überschritten wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.